Über uns

Unternehmensführung

Die Podravka Group wird von der Muttergesellschaft Podravka d.d. geführt, die alleinige Eigentümerin der meisten verbundenen Unternehmen ist. Diese Struktur gewährleistet Stabilität und eine einheitliche strategische Ausrichtung der gesamten Gruppe.

Wachstum und Erfolg durch Grundsätze der Corporate Governance fördern

Im Einklang mit dem Kernzweck ihrer Geschäftstätigkeit, nämlich Wachstum, erfolgreiche Geschäftsentwicklung und die Steigerung des Aktionärswerts sicherzustellen, unterstützen und fördern der Vorstand und der Aufsichtsrat der Podravka d.d. durch ihre Tätigkeit die Grundsätze der Corporate Governance.

Der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung der Podravka d.d. orientieren sich an guter Geschäftspraxis und setzen bei ihrer Arbeit den Kodex für Corporate Governance um.

Der Vorstand der Podravka d.d. besteht aus einem Vorstandsvorsitzenden und vier weiteren Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt werden.

Der Vorstandsvorsitzende und die weiteren Vorstandsmitglieder werden für eine vom Aufsichtsrat festgelegte Amtszeit von bis zu fünf Jahren bestellt. Eine erneute Bestellung ist möglich. Die Amtszeit beginnt mit dem Tag der Bestellung.

Die Vorstandsmitglieder führen die Geschäfte des Unternehmens. Die Arbeitsweise des Vorstands sowie die Aufgabenverteilung unter seinen Mitgliedern sind in der Geschäftsordnung des Vorstands geregelt.

Der Aufsichtsrat besteht aus neun Mitgliedern. Acht Mitglieder werden von der Hauptversammlung mit einer Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt. Ein weiteres Mitglied wird gemäß den Bestimmungen des Arbeitsrechts vom Betriebsrat des Unternehmens bestellt.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt. Die Amtszeit beginnt jeweils mit dem Tag der Wahl.

Hauptversammlung

Das Recht auf Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung steht Aktionären zu, die im EDV-System der Central Depository & Clearing Company (SKDD) eingetragen sind und ihre Teilnahme spätestens am siebten Tag vor der Abhaltung der Hauptversammlung anmelden.

Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 30 % (dreißig Prozent) der Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien vertreten sind. Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt der Präsident der Hauptversammlung, der vom Aufsichtsrat auf Vorschlag des Vorstands bestellt wird.